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Unsere Gemeinde aus der Luft - Imagefilm der Gemeinde Steinach

 

 

Sitzungen vom 26.01.2017 09.03.2017  06.04.2017  20.04.2017  18.05.2017  22.06.2017  20.07.2017  10.08.2017   21.09.2017   26.10.2017   21.11.2017   14.12.2017

Gemeinde übernimmt Betriebskostendefizit für Kinderhaus

Zuschuss für Senioren 60plus

Am Donnerstag, 26. Januar 2017 fand im Sitzungssaal des Rathauses die erste Gemeinderatssitzung 2017 statt. Die Katholische Kirchenstiftung Steinach hat die Abrechnung der Betriebskosten 2016 des Kinderhauses St. Ursula in Steinach vorgelegt. Danach ergibt sich ein Betriebskostendefizit von 80494 Euro. Gemäß den getroffenen Vereinbarungen beträgt der Defizitanteil der Gemeinde 70494 Euro. Es greift hier die Deckelung des Anteils der Katholischen Kirchenstiftung in Höhe von 10000 Euro. Der Gemeinderat beschloss den Defizitanteil zu übernehmen.

 

Die Seniorenbetreuung in der Gemeinde Steinach erfreut sich einer großen Beliebtheit. Die angebotenen Veranstaltungen der beiden Seniorenbetreuer Hans Agsteiner und Detlev Schneider werden sehr rege besucht. Durchschnittlich nehmen rund 50 Personen an den Veranstaltungen, verschiedenen Fahrten und Besichtigungen, teil. Die Seniorenbeauftragten haben zur Unterstützung eine finanzielle Förderung beantragt, da für Ausflüge in die weitere Umgebung ein Bus notwendig ist, da diese Fahrten mit Fahrgemeinschaften nicht mehr zu bewältigen sind. Zur Senkung der Buskosten wurde ein Zuschuss beantragt. Der Gemeinderat Steinach gewährte zur Seniorenbetreuung einen Zuschuss für das Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 1000 Euro.

 

In Steinach hat sich der Kulturförderverein Joseph Schlicht gegründet. Dieser Verein ist aus dem Tourismusverein hervorgegangen. Der Vorsitzende des Vereins hat bei der Gemeinde um einen Zuschuss angefragt. Die Gemeinde Steinach gewährt an den Kulturförderverein Joseph Schlicht einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro.


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Dem Gemeinderat wurden die Wortmeldungen der Bürgerversammlungen 2016 bekannt gegeben. Einzelbeschlüsse sind derzeit nicht erforderlich.

 

Sitzung vom 9. März 2017

Ausbau Radweg Steinach – Agendorf vergeben

Toilettensanierung am Sportzentrum ruht


Der Gemeinderat vergab am Donnerstag, 9. März 2017 in seiner Sitzung den Auftrag für den Ausbau landwirtschaftlicher Wege, Wirtschaftswegebau, Radwegebau von Steinach nach Agendorf an die Firma Strabag. Die Arbeiten sollen 2017 fertiggestellt werden. Bezüglich des Ausbaues der Kreuzung Kreisstraße SR 8/Bayerwaldstraße in Rotham hat die Gemeinde Steinach anteilig Kosten an den Umbaumaßnahmen für eine Ampelanlage und Straßenbauarbeiten zu übernehmen. Hierzu ist eine Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen. Der Gemeinderat Steinach nahm Kenntnis vom Inhalt der Vereinbarung und stimmte dieser zu.

 

Die Toiletten im Sportzentrum bedürfen schon seit längerer Zeit einer Sanierung, in diesem Punkt war sich der Gemeinderat schon länger einig. Im Zuge der möglichen Sanierung der alten Turnhalle wurde auch eine Toilettensanierung und Erweiterung geplant. Der Gemeinderat beschloss die Sanierung und die Erweiterung der Toiletten so zu gestalten, dass, falls die Turnhalle zu einer Mehrzweckhalle umgebaut wird, es den notwendigen Umfängen entspricht. Die Ausschreibung wurde in Auftrag gegeben und Angebote eingeholt. Eine Kostenexplosion von anfangs geschätzten 120000 Euro und Steigerung auf 300000 Euro und einem Ausschreibungsergebnis von 400000 Euro einschließlich Planung ließen den Gemeinderat davon Abstand nehmen und die Ausschreibung aufheben. Im Januar 2017 wurde vom Gemeinderat beschlossen die Bestandssanierung in Eigenleistung durch Bauhof und Regie vorzunehmen. Vier neue Toilettenschüsseln wurden vom Bauhof eingebaut, eine Reinigung der Räume und der Kanalleitungen, sowie eine Zwangsbelüftung soll nun eine Verbesserung bringen. Der Gemeinderat wurde in dieser Sitzung davon in Kenntnis gesetzt. Eine weitere Sanierung erscheint daher vorerst nicht mehr erforderlich. Der Gemeinderat beschloss nun, zwar nicht einstimmig, dass mit einer weiteren Sanierung der Toilettenanlagen abgewartet wird.

 

In der Nähe von Hörabach soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden. Diese Fläche liegt entlang der Bundesautobahn A 3 und ist im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Der Gemeinderat Steinach beschloss einen vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Festsetzungen „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hörabach" aufzustellen und den Flächennutzungsplan und Landschaftsplan entsprechend zu ändern.

 

Der Fischereiverein Steinach e.V. hat die Fischgewässer Kinsach und Steinachbach gepachtet. Bereits mit Beschluss 2016 wurde dem Verein die Pacht für die Kinsach von 500 Euro auf 250 Euro ermäßigt. Die Pacht für den Steinachbach wurde auf null Euro gesenkt. Nunmehr stellt der Fischereiverein Steinach erneut Antrag auf Erlass der Fischwasserpacht für die Kinsach. Im Jahr 2016 wurden von 50 Jahreskarteninhabern nur fünf Fänge gemeldet. Grund dafür sind die natürlichen Feinde wie Fischotter, Eisvogel, Graureiher und Kormoran. Der Gemeinderat beschloss für die Kinsach die Pacht auf null Euro zu senken und die Pacht für den Steinachbach auf null Euro zu belassen.

 

Das Bistum Regensburg hat für die Waldkindergartengruppe die stiftungsaufsichtliche Genehmigung erteilt, unter der Maßgabe, dass die Schulkinderbetreuung keine Ausweitung in Form einer Nachmittagsbetreuung von Schulkindern in Bezug auf die gültigen Richtlinien für Kindertageseinrichtungen erfolgt.

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Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Bauleitplanung der Gemeinde Kirchroth zur zweiten Satzung über die Einbeziehung von Ausgleichsflächen. Die Belange der Gemeinde Steinach werden durch diese Planung nicht berührt.

 

Gemeinderatssitzung vom 6. April 2017

Parksituation beim Kinderhaus ist unbefriedigend


Eckwerte für Haushalt festgelegt – neuer Unimog für Bauhof


Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. April 2017 mit dem Bebauungsplan Münster Schloßstraße zu befassen. Hier waren einige Änderungen zu beraten und zu beschließen. Probleme gibt es mit dem Parken im Bereich des Kinderhauses während der Bring- und Holzeiten. Der Gemeinderat legte die Priorität des Kernwegenetzes fest, welche in den nächsten zehn Jahren auszubauen wären. Der Gemeinderat legte die Eckwerte für Investitionsmaßnahmen für den Gemeindehaushalt 2017 fest. Ab September wird die Nachmittagsbetreuung der Schulkinder von der Gemeinde Steinach übernommen. Der Gemeinderat beschloss die Durchführung der Feuerbeschau für Bauten welche als Sonderbauten gelten, sowie Anlagen bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen zur Folge haben könnten. Der Bauhof erhält einen neuen Unimog, Streugerät und einen Zapfwellengenerator.

 

Die Änderung mit Deckblatt Nummer drei des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße befasst sich mit der Erweiterung des Geltungsbereiches Richtung Berghofstraße. Hier sollen weitere Baugrundstücke, die von privater Seite erschlossen werden, entstehen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Anhörungsverfahren und billigt die Entwürfe des Flächennutzungsplanes, des Landschaftsplanes sowie die Änderung des Bebauungs- mit Grünordnungsplan WA „Münster-Schlossstraße" mit Begründungen und Umweltberichten in der Fassung der Beschlüsse. Die aufgrund der Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossenen Änderungen sind einzuarbeiten. Der Gemeinderat beschloss die drei Deckblätter mit Begründungen und Umweltberichten öffentlich auszulegen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchzuführen.


Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße betraf die Einbeziehung eines Grundstücks in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Grundstückseigentümer hatte hierzu einen Antrag gestellt. Es ist geplant, auf diesem Grundstücksteil ein Einfamilienhaus zu errichten. Derzeit ist dieser Grundstücksteil außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und ist als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sind auch der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan zu ändern. Eine weitere Änderung des Bebauungsplanes Schloßstraße in Münster betraf einen Antrag auf Herausnahme eines Grundstückes aus dem Geltungsbereich. Ein Teilbereich wird nun als nicht bebaubare Fläche dargestellt.

Parken beim Kindergarten

Von der Kindergartenleitung wurde berichtet, dass es erhebliche Probleme mit dem Parken in der Wendeplatte des Warterweges gebe. Auf der Wendeplatte parken zu Zeiten des Bring- und Holverkehrs viele Autos. Dies ist nicht nur störend für die Anwohner, sondern auch gefährlich für die Fußgänger. Appelle an die Verkehrsteilnehmer führen zu keinem langfristigen Erfolg. Es sollte daher im Bereich des Warterweges und in der Wendeplatte ein Parkverbot ausgesprochen werden. Es sei zumutbar, den Parkplatz beim Sportzentrum zu benutzen. Ein weiterer Antrag lag von einem Angrenzer aus der Bayerwaldstraße im Gewerbegebiet Rotham II vor. Auf der Straße parken Sattelzüge und abgestellte Wechselbrücken. Dabei wird die Fahrbahn verengt und eine Durchfahrt ist zum Teil nicht mehr bzw. nur erschwert möglich. Des Weiteren liegt eine Beschwerde über eine Beeinträchtigung der Sicht in Agendorf, Bereich Kinsachweg vor. Alle Anträge sind mit der Polizei in einer Verkehrsschau zu besprechen. Zu gegebener Zeit erfolgt erneute Beratung im Gemeinderat.


Der Kindergarten stellt ab September 2017 die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern ein. Dies ist auch eine Forderung der Diözese bei der Genehmigung der Waldkindergartengruppe. Damit künftig die Betreuung von Schulkindern außerhalb der Mittagsbetreuung, also für die Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr geboten werde, müsste die Gemeinde diese Betreuung übernehmen. Nach dem derzeitigen Erhebungsstand wollen acht Kinder an der Nachmittags-betreuung teilnehmen. Vermutlich wird hierfür keine staatliche Förderung gewährt, da die Mindestteilnehmerzahl (zwölf Kinder) nicht erreicht wird. Unabhängig von einer etwaigen staatlichen Förderung beschloss der Gemeinderat die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern durch die Gemeinde, auch wenn die Mindestzahl für eine förderfähige Gruppe nicht erreicht wird.

Wegenetz wir ausgebaut

Im Rahmen der ILE nord23 soll ein Kernwegenetz ausgebaut werden. Dieser Ausbau würde von der Direktion für Ländlichen Entwicklung auch gefördert. Diese Maßnahme sei notwendig, da die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erhebliche geänderte Anforderungen an Wegenetze haben. Die rasante Entwicklung in der Landtechnik bringt größere und schwerere landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die vorhandenen Wege und Straßen sind vielfach zu schmal und zu wenig tragfähig. Als Kernwege sind Hauptwirtschaftswege mit Bedeutung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu sehen. Der Gemeinderat hat schon in einer früheren Sitzung das Kernwegenetz festgelegt. Sämtliche Kernwege wurden in den Netzentwurf aufgenommen. Nunmehr wurden die Prioritäten für Wege festlegt, die in den nächsten zehn Jahren auszubauen wären.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat mit der Verordnung über Feuerbeschau die Regelung getroffen, dass die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung einer Feuerbeschau entscheiden können. Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leib und Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Im Gemeindebereich Steinach wurde letztmalig vor rund 35 Jahren eine Feuerbeschau durchgeführt. Gegenstände einer Feuerbeschau sind Gebäude, welche als Sonderbauten nach der Bayerischen Bauordnung gelten, sowie sonstige Anlagen und Gegenstände bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen, oder außergewöhnliche Sach-oder Umweltschäden zur Folge haben können. Seit der Durchführung der letzten Feuerbeschau hat sich die Gemeinde Steinach hinsichtlich der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, sowie infrastrukturell stark weiterentwickelt. Die Gemeinde Steinach möchte den ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Steinach, Jürgen Reimann, sowie den Brandschutztechniker Herrn Stefan Tumat (Brandschutz Tumat, Kirchroth) mit der Durchführung der Feuerbeschau im Gemeindebereich Steinach beauftragen. Die Feuerbeschau soll bei 15 Objekten, welche die Voraussetzungen erfüllen, durchgeführt werden.

 

Dem Gemeinderat wurden die voraussichtlich geplanten Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 2017 bekannt gegeben. Nach derzeitigem Stand ist es möglich, die genannten Investitionen in den Haushalt aufzunehmen. Der Gemeinderat ist mit der Aufnahme der geplanten Maßnahmen einverstanden.

 

Bei Ausfall der Stromversorgung besteht die Gefahr des Aufstaues von Grundwasser in der alten Turnhalle (Schützenkeller) und beim Rathaus. Bedingt durch den hohen Grundwasserstand muss das Grundwasser laufend abgepumpt werden. Damit bei Stromausfall das Pumpen weiterhin möglich ist, hat der Bauhof angeregt, einen mobilen Zapfwellengenerator anzuschaffen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 3550 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten des Elektrikers für den Umbau der Anschlussdosen. Der Gemeinderat stimmte einer Anschaffung zu. Weiterhin beschloss der Gemeinderat einen neuen Unimog sowie einen Streuautomaten zum Preis von 203467 Euro anzuschaffen. Die Altgeräte sollen in Zahlung genommen werden.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 20. April 2017

Gemeindehaushalt von über 10 Millionen verabschiedet


Einbeziehungssatzung Hatzenberg und Änderung Baugebiet Schlossstraße beschlossen


In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 20. April 2017 stand der Gemeindehaushalt im Mittelpunkt der Beratungen. Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4 828 600 Euro und der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5 356 900 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind für 2017 nicht vorgesehen. Unverändert bleiben die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer mit je 360 Prozent.


Gemeindehaushalt verabschiedet
Bürgermeister Karl Mühlbauer gab vor der Haushaltsberatung einen allgemeinen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Steinach. Mühlbauer bezeichnete die finanzielle Entwicklung 2016 als zufriedenstellend. Bei den Einnahmeposten der Gewerbesteuer konnte gegenüber dem Haushaltsansatz eine Steigerung erzielt werden. Beim Einkommenssteueranteil wurde der Haushaltsansatz ebenfalls überschritten. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt betrug laut Jahresrechnung 2016 985 085 Euro. Die freie Finanzspanne, die für Investitionen verbleibt, beträgt nach dem Haushalt 2017 598 100 Euro. Die kostendeckenden Einrichtungen wie Kläranlage und Friedhof können 2017 kostendeckend abgerechnet werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird am Jahresende nach dem vorgelegten Gemeindehaushalt bei 7,40 Euro liegen.


Dem Gemeinderat lagen der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung, das Investitionsprogramm, der Stellenplan sowie eine Darlehensübersicht vor. Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2017. Mit Einnahmen und Ausgaben von 10 185 500 Euro schließt der Haushalt ab. Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr sind nicht vorgesehen und wurden seit 1998 nicht mehr in Anspruch genommen. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 4 828 600 Euro ab. Für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind Ausgaben in Höhe von 57 100 Euro und Einnahmen in Höhe von 15 000 Euro veranschlagt. Hierunter fallen auch die laufenden Ausgaben für den Brandschutz. Für den Unterhalt und Betrieb der Schulen sieht der Verwaltungshaushalt Ausgaben von 514 100 Euro vor. Davon sind über 173 300 Euro als Schulverbandsumlage nach Parkstetten zu bezahlen. 106 100 Euro fallen hier auf kalkulatorische Kosten wie Abschreibung und Verzinsung. Dem stehen Einnahmen von 52 200 Euro gegenüber. Für die Landschaftspflege, Kulturpflege wie Denkmal- und Musikpflege, Altennachmittage, Anschaffung von Büchern für die Bücherei sind Ausgaben von 117 500 Euro angesetzt. Einnahmen werden in Höhe von 12 400 Euro erwartet.


688 900 Euro sind für Betriebs- und Personalkosten des Kinderhauses sowie Ausgaben für Einrichtungen der Jugendarbeit im Verwaltungshaushalt eingeplant. An Einnahmen werden 358 600 Euro erwartet. Unter die Haushaltsstelle Gesundheit, Sport, Erholung fallen unter anderem die Betriebskosten der Sportanlagen, Übungsleiterzuwendungen und Ausgaben Sportlerehrung. Diese belaufen sich auf 132 300 Euro. 325 300 Euro werden vermutlich für den Bauhof, Straßenunterhalt, Straßenbeleuchtung und Bauleitplanung der Gemeinde ausgegeben. Dem stehen 90 700 Euro an Einnahmen durch Straßenunterhaltszuweisungen gegenüber. Bei den öffentlichen Einrichtungen wie Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Bestattungswesen fallen Ausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von 357 200 Euro an. Die Einnahmen sind mit einer Höhe von 349 300 Euro angesetzt, die sich hauptsächlich aus den Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsgebühren zusammensetzen. An Konzessionsabgaben für Strom und Gas erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 86 000 Euro.

 

Hebesatz bleibt unverändert
Der größten Einnahmeposten bilden wie jedes Jahr die Steuern und allgemeinen Zuweisungen. Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Der Hebesatz der Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 360 Prozent. An Grundsteuer A werden 49 400 Euro und an Grundsteuer B werden 310 800 Euro an Einnahmen erwartet. Der Ansatz der Einnahmen der Gewerbesteuer wird auf 635 000 Euro festgesetzt. Der Einkommenssteueranteil wird mit Einnahmen von 1 705 500 Euro und der Umsatzsteueranteil wird mit 60 300 Euro angesetzt. An Schlüsselzuweisungen erwartet die Gemeinde Einnahmen in Höhe von 577 700 Euro. An allgemeinen Zuweisungen werden 55 400 Euro und an Einkommenssteuerersatzleistungen werden 132 500 Euro erwartet. An Ausgaben stehen den Einnahmen 163 400 Euro an Gewerbesteuerumlage gegenüber. Die Kreisumlage wird für 2017 mit 1 323 600 Euro angesetzt.

 

5 356 900 Euro im Vermögenshaushalt
600 000 Euro sind für die Erweiterung der Erschließung des Gewerbegebietes Steinach-Süd festgesetzt. Hier werden ebenfalls Einnahmen aus Erschließungskosten in Höhe von 600 000 Euro erwartet. Der Grunderwerb für öffentliche Flächen im Gewerbegebiet und Kosten für den Breitbandausbau wurden mit 1 113 600 Euro veranschlagt. An Einnahmen erwartet die Gemeinde den bereits bewilligten Zuschuss in Höhe von 640 200 Euro. Für das Kinderhaus werden Restzuschusseinnahmen in Höhe von 60 000 Euro erwartet. Für Kinderspielplatzgeräte im Gemeindebereich sind 40 000 Euro an Ausgaben vorgesehen. Für die Straßensanierung sind für das Haushaltsjahr 278 000 Euro vorgesehen.


250 000 Euro sind für den Erwerb von Ausgleichs- und Tauschflächen eingeplant. 20 000 Euro sind für den Erwerb von Gerätschaften für den Bauhof vorgesehen. 220 000 Euro sind für einen neuen Unimog, 30 000 Euro für die Teerung des Bauhofhofes und 100 000 Euro für eine Maschinenhalle eingeplant.


Für das Feuerwehrwesen sind Ausgaben von 110 000 Euro für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehr Münster, 77 000 Euro für eine Löschwasserzisterne am Hatzenberg und 10 000 Euro für Gerätschaften vorgesehen. Die Einnahmen sind mit 30 500 Euro eingeplant. 12 000 Euro plant die Gemeinde für Renovierungsarbeiten und Ausstattung für die Grundschule ein. Die Anschaffung eines neuen Schulbusses schlägt mit 25 500 Euro zu Buche.


Für die Anschaffung eines neuen Servers, Arbeitsplatzcomputer und eines mobilen Rednerpults sind 55 000 Euro eingeplant. Für Renovierungsarbeiten am Steinacher Rathaus sind 15 000 Euro veranschlagt. Die Erweiterung des Kinderhauses um eine Waldkindergartengruppe sind Mittel in Höhe von 60 000 Euro im Haushalt bereitgestellt.


Erschließungskosten fallen im Baugebiet Münster Schlossstraße an und Einnahmen werden durch den Verkauf von Baugrundstücken erwartet. Restzahlungen sind noch für das Baugebiet Oberes Dorf II Bauabschnitt 4 zu leisten. Einnahmen kommen aus dem Verkauf der letzten Baugrundstücke.


Für den Ausbau des Radwegenetzes sind Ausgaben von 221 000 Euro veranschlagt. Dem stehen Einnahmen von 68 000 Euro gegenüber. Für den Ausbau der Kreuzung bei Rotham durch den Landkreis hat sich die Gemeinde daran finanziell daran zu beteiligen. 120 000 Euro sind hierfür im Haushalt vorgesehen. An Einnahmen im Vermögenshaushalt sind durch die Investitionspauschale durch den Freistaat Bayern 126 500 Euro eingeplant.


Neben 41 400 Euro regulärer Tilgungsleistungen und einer Sondertilgung von 164 400 Euro zahlt die Gemeinde 5 700 Euro an Zinsen. Um die geplanten Maßnahmen finanzieren zu können, werden 1 998 700 Euro aus der Rücklage entnommen. Am Ende des Jahres beträgt der Schuldenstand 23 008 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung der Gemeinde Steinach für das Haushaltsjahr 2017 als Satzung. Mit dem Beschluss wurden auch die mittelfristige Finanzplanung, das Investitionsprogramm und der Stellenplan mitbeschlossen.

Für den Bereich Münster Hatzenberg erlies der Gemeinderat eine Einbeziehungssatzung. Für das Baugebiet Münster Schlossstraße wurde die Erweiterung nach Osten als Satzung beschlossen.
Seit Einführung der Mittagsbetreuung an der Grundschule im Jahr 2000 sind die Gebühren unverändert. Nunmehr sind die Gebühren seit einiger Zeit nicht mehr kostendeckend. Zudem wird erstmalig ab September 2017 von der Gemeinde die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern, bis 16.00 Uhr, angeboten. Bislang erfolgte die Betreuung durch die Kath. Kirchenstiftung. Die Verwaltung hat die Gebühren für die Mittagsbetreuung, die Nachmittagsbetreuung und für das Mittagessen neu kalkuliert. Der Gemeinderat beschloss die neuen Gebühren für die Mittagsbetreuung.
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Sitzung 18. Mai 2017

Baugebiet Münster Schlossstraße wird erschlossen

Zuwendung für KLJB Münster

In Münster haben die Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Schlossstraße begonnen. Die durch das Baugebiet führende Ringstraße erhält nach einem Vorschlag von Gemeinderat Hans Agsteiner die Straßenbezeichnung „Gabriel-von-Seidl-Straße". Der weit über Bayern hinaus bekannte und berühmte Münchner Architekt Gabriel von Seidl hat das Neue Schloss Steinach geplant und die Straßenbezeichnung passe zur „benachbarten" Schlossstraße. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag zu. Der Gemeinderat Steinach beschloss, dass für das Baugebiet Münster-Schlossstraße die Erschließungskosten im Ganzen vor Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach geschätzten Kosten ermittelt. Weiterhin legte der Gemeinderat den Verkaufspreis für das Baugebiet fest. Des Weiteren wurde ein Bauzwang auf vier Jahre festgelegt.

 

Die Gemeinde Steinach beabsichtigt auf Antrag eines Grundstückeigentümers den Erlass einer Einbeziehungssatzung für ein Grundstück in Münster Hohlweg. In dieser Satzung werden Grundstücke in den in Zusammenhang bebauten Ortsteil für Münster, Bereich Hohlweg eingezogen. Die Kosten der Planung sowie damit zusammenhängende Kosten hat der Antragsteller zu übernehmen. Nach dem Flächennutzungsplan ist dieser Bereich zwar als Dorfgebiet ausgewiesen, jedoch ist dieses Grundstück nach Auskunft des Landratsamtes ein sogenannter Außenbereich im Innenbereich und somit eine Einbeziehungssatzung erforderlich, damit Baurecht geschaffen werden kann.

 

Der bisherige Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit Gas läuft 2019 aus. Von der Bayernwerk AG wurde ein Vertragsangebot abgegeben und vom Gemeinderat wurde dem Konzessionsvertrag zugestimmt.

 

Die KLJB Münster benötigt für den Gruppenraum in Münster einen neuen Heizungsofen. Es ist geplant, künftig mit Pellets zu heizen. Es liegt ein Angebot für die Ersatzbeschaffung vor. Die Kosten belaufen sich auf 2.475 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Kosten zu übernehmen, da auch für die Jugendräume in Steinach die Gemeinde für die Heizung sorgt.

 

Der Gemeinderat nahm Kenntnis aus der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Sondergebiet Freiflächen Photovoltaikanlage Hoerabach, damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes und beschloss die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

 

Nach dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern müssen Verwaltungen in Bayern, die mit sensiblen Daten arbeiten, bis zum 1.1.2018 ein umfassendes Informationssicherheitskonzept zu erstellen und auch umzusetzen. Die Gemeinde Steinach lässt ein Informationssicherheitskonzept erstellen und beauftragt einen externen Informations-Sicherheits-Beauftragten. Weiterhin sind in der Verwaltung verschiedene EDV-Geräte zu ersetzen. Die Kosten für Geräte und Lizenzen belaufen sich auf 37.200 Euro. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe eines mobilen Rednerpultes, da das bisherige technisch überholt ist.

 

Der ASV Steinach stellte Antrag auf Überlassung des Schulsportplatzes für die Anlage eines Kunstrasenplatzes. Der Vorsitzende des ASV Steinach, Herr Fellinger erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern die Beweggründe für die Anlage dieses Platzes.
Bürgermeister Mühlbauer führte aus, bevor weitere Beratungen geführt werden, sollte abgeklärt werden, ob ein derartiger Platz mit der geplanten Belegung in Bezug auf die umgebende Bebauung immissionschutzrechtlich zulässig sei.
Der ASV Steinach wird daher mit dem Immissionsschutz beim Landratsamt Straubing-Bogen die Angelegenheit besprechen.Pfeil nach oben

 

Gemeinderatssitzung vom 22.06.2017

Kein neuer Lebensmittelmarkt in Sicht


Baugrundstücke Schlossstraße werden verkauft


Eine umfangreiche Tagesordnung hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 zu bewältigen. Vorausgegangen war ein Ortstermin im Baugebiet Oberes Dorf II. Hier nahm man ein Baugrundstück in Augenschein bei dem es Nachbarstreitigkeiten gibt und der Bau seitens des Landratsamtes eingestellt wurde. Der Architekt erläuterte die Gründe der Abweichungen vom Bebauungsplan. Auch die Nachbarn wurden hinsichtlich ihrer Bedenken gehört. Die Bauarbeiten können nur fortgeführt werden, sofern der Gemeinderat die entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Der Gemeinderat beschloss, die betroffenen Parteien sollen sich hinsichtlich der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beraten und eine Lösung ausarbeiten. Der Bauantrag wurde daher zurückgestellt.

 

Nachdem, laut dem derzeitigen Projektplaner, keine Investoren für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der geplanten Größenordnung gewonnen werden konnten, sollte das vorgesehene Grundstück im vorderen Bereich auf einer Fläche von 600 bis 800 Quadratmetern mit einem kleineren Einzelhandelsmarkt, sowie mit einem Bäcker/Metzger, sowie mit einer Apotheke bebaut werden. Im hinteren Bereich könnten Wohnbaugrundstücke für 12 Doppelhäuser, oder auch Geschosswohnungsgebäude mit zwei- bis vier Zimmerwohnungen für junge Familien entstehen. Aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben des Baubauungsplans „WA-Kellerberg-West II , wonach eine Bebauung in Richtung Süden bedingt durch den Verkehrslärm der angrenzenden Kreisstraße SR8 unzulässig ist, wurde die Planungsalternative durch den Gemeinderat abgelehnt.

 

In Münster soll im Hohlweg für ein Grundstück Baurecht entstehen. Das Landratsamt hat eine Einbeziehungssatzung für das Grundstück gefordert. Ein Entwurf lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat Steinach billigte die Planung. Das Aufstellungsverfahren, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen.

 

Bereits 2014 beschloss der Gemeinderat auf Antrag eines Grundstückseigentümers die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Münster-Schloßstraße. Dem Gemeinderat lag nun erneut ein Antrag auf Einbeziehung einer weiteren Fläche vor. Der Gemeinderat beschloss eine weitere Teilfläche von 1600 Quadratmeter in den Geltungsbereich mit aufzunehmen. Der Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind entsprechend zu ändern.

 

Dem Gemeinderat lag ein weiterer Antrag auf Einbeziehung von Grundstücken in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Münster-Schloßstraße vor. Hier legte der Gemeinderat die maximale Bebauungsgrenze im Süden fest.

 

Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Schloßstraße besteht die Möglichkeit im Hohlweg den Gehweg bis zum Fußweg des Baugebietes zu verlängern. Der Gemeinderat beschloss diese Verlängerung durchführen zu lassen. Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde Steinach die Schloßstraße auf 5,50 Meter zu verbreitern. Voraussetzung ist, dass von den Grundstückseigentümern Grund erworben werden kann.

 

Ein Projektmanager hat für das Vorhaben Car&Truck Rast Center bei der Gemeinde Steinach bezüglich der Errichtung eines Autohofes in Steinach, Nähe der Autobahn A3, auf einer Gesamtfläche von 46.600 Quadratmetern angefragt. Das Projekt Car&Truck Rast Center umfasst die Errichtung einer Tankstelle mit Bistro, Shop, Fast Food „Drive Inn" sowie ein Hotel mit mindestens 60 Zimmern, sowie den Betrieb einer Spielhalle (Spielothek). Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Steinach-Süd" sind keine Vergnügungsstätten zulässig. Nur durch eine Änderung der entsprechenden Festsetzung des Bebauungsplanes könnte die Errichtung einer Vergnügungsstätte (Spielothek) zugelassen werden. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Steinach-Süd" wird hinsichtlich der Festsetzung über die bauliche Nutzung für das Gewerbegebiet und das Industriegebiet nicht geändert. Sowohl im Gewerbegebiet als auch im Industriegebiet sind Vergnügungsstätten weiterhin nicht zulässig.

 

Der Kulturförderverein Joseph-Schlicht e.V. stellte den Antrag, dass die Gemeinde Steinach den Verein stetig finanziell unterstützen und dem Verein beitreten sollte. Der Gemeinderat beschloss dem Verein nicht beizutreten, da die Gemeinde Steinach in keinem Ortsverein Mitglied ist. Finanzielle Unterstützungen werden nur gewährt, sofern diese anlassbedingt sind und die Gewährung von Geldleistungen im Rahmen der Haushaltsplanung möglich sind.

 

Der Antrag auf Erweiterung und Umgestaltung der Parkfläche in Steinach, Am Anger wurden seitens des Gemeinderates aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten abgelehnt. Das Problem der „Fremdparker" soll mittels Beschilderung gelöst werden.

 

Anlässlich der Bundestagswahl, die am 24. September 2017 stattfindet, wurden vom Gemeinderat die Wahl-, sowie die Briefwahlvorsteher bestimmt.

 

Nach Durchführung einer Bündelausschreibung für die Erdgaslieferung an die vier gemeindlichen Gebäude, wurde der Vertrag über die Erdgaslieferung ab 01. Januar 2018 mit der Firma Logo Energie GmbH in Euskirchen, als dem günstigsten Anbieter, geschlossen.

 

Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Sachstand zum Wasserschaden in der Sporthalle Steinach informiert. Mit der Versicherung wurde der vollständige Ausbau des durchnässten Bereichs im Hallenboden freigegeben. Der Oberboden wird anschließend komplett erneuert.

 

Die Firma Strabag AG erhält den Aufträge zur Durchführung der Asphaltierungsarbeiten zur Straße Kapflberg, Bachstraße, Hohe-Kreuz-Straße, Kirchweg und Birkenstraße. Zugleich gibt der Gemeinderat die Arbeiten zur Erstellung der Leitplanken sowie des Brückengeländers in der Bachstraße zur Ausführung frei.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 20.07.2017

Einwendungen aus der Öffentlichkeit für Baugebiet


Bücherei hoch im Kurs – Baubeginn Kreuzung Rotham


Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 20. Juli 2017 mit vielen planerischen Änderungen von Bebauungsplänen, Flächennutzungs- und Landschaftsplan zu befassen. Gleich zu Beginn stellte die Leiterin der Bücherei Christa Heinl, anhand eines Powerpointvortrages, die vielfältigen Ereignisse und Veranstaltungen in der Bücherei der letzten 20 Jahre dar. Neben der ursprünglichen Büchereiarbeit werden laufend kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen durchgeführt. Christa Heinl verwies auf die guten Beurteilungen durch Fachbehörden und dankte dem Gemeinderat für die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel.

 

Wegen des Baues der Wasserrückhaltung bei Aufroth und der dadurch resultierenden Verlegung des Wirtschaftsweges ist eine Gemeindegrenzänderung mit der Gemeinde Kirchroth erforderlich. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für das Gemeindegebiet eine Flächenminderung von 0,2664 Hektar. Der Gemeinderat stimmt der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.

 

Zu den drei Bauleitplanentwürfen, Vorhabenbezogener Bebauungs-und Grünordnungsplan „SO Freiflächen-Photovoltaikanlage Hoerabach", Deckblatt Nr. 32 des Flächennutzungsplans, Deckblatt Nr. 8 des Landschaftsplans sind die vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen worden. Es ergaben sich keine oder nur unwesentliche Änderungen an den Unterlagen. Der Gemeinderat erlies die entsprechenden Feststellungs- oder Satzungsbeschlüsse.

 

Mit Deckblatt Nr. 3 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Münster Schloßstraße" soll das Baugebiet erweitert werden. Diese Erweiterung grenzt im Osten an das bestehende Baugebiet Ziegelofenfeld an. Aus der Fachstellenbeteiligung kamen keine neuen Einwendungen oder Anregungen. Jedoch wurden bei der Beteiligung der Öffentlichkeit umfangreiche Einwendungen erhoben. Die Gemeinde konnte bislang diese Einwendungen noch nicht abschließend beurteilen. Eine Behandlung ist daher derzeit noch nicht möglich. Zudem sollte untersucht werden, ob die Planung nicht nach der neuen Vorschrift § 13 b BauGB durchgeführt werden könnte. Hier würde der Verfahrensweg erheblich vereinfacht werden.

 

Die Investoren für einen Autohof im Gewerbegebiet haben mitgeteilt, dass sie, nachdem der Gemeinderat einer Spielothek nicht zugestimmt hat, und auch wegen der Zufahrtsproblematik von dem Vorhaben Abstand genommen haben. Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über den Sachstand bei der Beseitigung des Wasserschadens in der Doppelsporthalle. Weiterhin informierte Bürgermeister Karl Mühlbauer den Gemeinderat über die Bauanlaufbesprechung zum Umbau der Kreuzung der Kreisstraße SR 8 und Rotham. Baubeginn wird nach dem Gäubodenfest sein und wird zwei Monate dauern. Gemeinderat Josef Fischer beantragte die Erstellung einer Absperrung am Parkplatz am Sportzentrum. Bei Regen läuft das Wasser in das EC Gelände. Weiterhin sollte der Fußweg vom Parkplatz am Sportzentrum zum Kinderhaus saniert werden.


Die beiden Ortsfeuerwehren haben für 2017 verschiedene Ausrüstungsgegenstände beantragt. Der Gemeinderat vergab den Auftrag in Höhe von über 19500 Euro. Bürgermeister Karl Mühlbauer teilte mit dass demnächst die Durchführung der Feuerbeschau für bestimmte Objekte anläuft. Die Sparkasse Straubing-Bogen hat zum 1. Juli die Geschäftsstelle in Steinach geschlossen.

 

Der Gemeinderat Steinach erließ eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 1.10.2017 anlässlich des Herbstmarktes im Gemeindeteil Rotham.Pfeil nach oben

 

 



Sitzung vom 10. August 2017


Neue Spielgeräte für die Spielplätze


Förderrichtlinien für Jugendarbeit angepasst


In seiner Sitzung am Donnerstag, 10. August 2017 beschloss der Gemeinderat die Anschaffung von neuen Spielplatzgeräten im Wert von knapp 25000 Euro. Die neuen Geräte ersetzten bereits bestehende Geräte die zu entfernen sind. Der Obst- und Gartenbauverein Münster hat einen Antrag auf Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten des Vereins bei der Kinder- und Jugendarbeit gestellt. Derzeit hat der Verein 20 Kinder und Jugendliche. Nach Beratung beschloss und gewährte der Gemeinderat einen Zuschuss von 200 Euro für die Kinder- und Jugendarbeit. Der Gemeinderat Steinach passte die Förderrichtlinien und -sätze für die Förderung von Jugendgruppen dem Kreisjugendring an.


Der Gemeinderat beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße. Durch das Fehlen der Bebauungsabsicht eines Grundeigentümers war das ursprüngliche Ziel des Bebauungsplans nicht mehr umsetzbar. Innerhalb dieser Änderung erfolgte eine Umwidmung dieser Fläche. Weiteres Ziel der Gemeinde ist es, den Grundeigentümern einiger Parzellen eine städtebaulich sinnvollere Bebaubarkeit ihrer Parzellen zu ermöglichen, die im Rahmen der bisherigen Festsetzungen nicht möglich war. Nicht zuletzt soll den Bauwerbern im Geltungsbereich der Änderung die Möglichkeiten ihrer Dachgestaltung erweitert werden, indem zusätzliche Dachfarben aufgenommen wurden.

 

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes in Münster unter der Bezeichnung „Ziegelofenweg II" und fasste den Aufstellungsbeschluss. Der neue Bebauungsplan wurde bereits als Änderung des Bebauungsplanes Münster Schloßstraße mit Deckblatt Nr. 3 behandelt. Diese Änderung wird eingestellt und das Gebiet als eigener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB behandelt.

 

Bereits zum zweiten Mal hatte sich der Gemeinderat mit einem Antrag des ASV Steinach auf Überlassung des Schulsportplatzes zur Anlegung eines Kunstrasenplatzes zu befassen. Der ASV möchte lediglich eine Aussage ob der Platz seitens der Gemeinde Steinach zur Verfügung gestellt wird, bevor der Verein in weitere Arbeiten einsteigt. Im Mai hatte sich der Gemeinderat mit dem Antrag befasst und keine Entscheidung getroffen und dem Verein aufgetragen die Lärmbelastung durch den höheren geplanten Spielbetrieb prüfen zu lassen. Dieses Ergebnis liegt nun vor und der Verein wird diese Zeiten einhalten. Deshalb fragte der ASV erneut bei der Gemeinde Steinach an, ob der Schulsportplatz zur Anlegung eines Kunstrasenplatzes zur Verfügung gestellt werde, um weitere möglicherweise unnötige Arbeitsschritte zu vermeiden, falls eine Ablehnung beschlossen werden sollte. Mehrere Gemeinderäte verwiesen darauf, dass bei der Entscheidung erforderlich wäre, welche finanzielle Unterstützung sich der Verein von der Gemeinde vorstelle. Die Angelegenheit wurde erneut vertagt.

 

Schon mehrfach wurden Anfragen auf Neugestaltung des Parkplatzes an der Schlichtstraße gestellt. Bürgermeister Karl Mühlbauer hat daher die Firma Gartengestaltung Heller ersucht, eine Gestaltungsplanung zu erstellen. Eine Einschaltung eines Landschaftsarchitekten hält er nicht für erforderlich. Die Vorstellungen und Planungen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Die Gestaltungsvorstellungen fanden die Zustimmung des Gemeinderates. Es wurde vom Gemeinderat noch angeregt, zwei Straßenlampen im Parkplatzbereich zu errichten. Die Umsetzung ist in diesem Jahr nicht mehr möglich. Der Gemeinderat wird das Thema zu gegebener Zeit nochmals beraten.

 

Nach dem Gäubodenfest soll mit dem Umbau der Kreuzung Kreisstraße SR 8 und Rotham begonnen werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme durch den Landkreis sollen nach bisheriger Beschlusslage Geh- und Radwegbrücken über den Steinachbach durch die Gemeinde Steinach errichtet werden. Es wurde nun in Erwägung gezogen die bestehenden Straßendurchlässe zu verlängern und darüber der Geh- und Radweg zu errichten. Das Wasserwirtschaftsamt teilte der Gemeinde Steinach mit, dass von einer unwesentlichen Veränderung des Gewässers nicht mehr gesprochen werden kann und es sich um einen Gewässerausbau handelt. Bereits derzeit läuft das Wasser bei einem 100-jährigen Hochwasserabfluss über die Kreisstraße. Es könnte in Betracht gezogen werden, die gesamte Hochwassersituation in diesem Bereich zu verbessern indem die Durchlässe nicht verlängert sondern vergrößert werden. Der Gemeinderat bleibt deshalb bei seiner bisherigen Beschlusslage.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 21.09.2017

„Gabriel-von-Seidl-Straße" in Münster

Kanalsanierungen notwendig – Zuwendung an Sportmaschinenring

Der Gemeinderat hatte vor seiner Sitzung am Donnerstag, 21. September einen Ortstermin im Baugebiet Oberes Dorf II. Hier musste über einen Antrag über eine Befreiung der Wandhöhe entschieden werden. Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab.

 

In Münster plant ein Grundstückseigentümer im Hohlweg die Bebauung seines Grundstückes. Das Landratsamt hat hierzu den Erlass einer Einbeziehungssatzung gefordert. Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und beschloss die Einbeziehungssatzung.

 

Der Gemeinderat widmete in Münster im Baugebiet Schloßstraße die neu erbaute Straße zur Ortsstraße und Vergab die Bezeichnung „Gabriel-von-Seidl-Straße".

 

Die Sportgemeinschaft führt für die dem Verein angeschlossenen Mitglieder verschiedene Maßnahmen der Sportplatzpflege (z.B. Aerifizieren) durch. Der ASV Steinach ist ebenfalls Mitglied dieses Vereins und hat in der Vergangenheit die Dienste dieses Vereins u.a. auch für den Schulsportplatz in Anspruch genommen. Die Leistungen dieses Vereins sind deutlich günstiger als eine Privat-firma. Die Sportgemeinschaft musste einen Traktor als Ersatz für den defekten alten Traktor anschaffen. Die Gemeinden, bei denen Vereine Mitglied in der Sportmaschinengemeinschaft sind, wurden gebeten, für die Beschaffung einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro zu leisten. Die Gemeinde Steinach gewährt wie beantragt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro.

 

In der Schloßstraße sind wegen eines Fremdwassereintritts in die Kanalisation Sanierungsarbeiten notwendig. Die Kosten belaufen sich auf 19500 Euro und werden von der Firma Pfaffinger durchgeführt. Die Firma wird 2018 im Rahmen der Sanierung der August-Schmieder-Straße Kanalsanierungen für 24500 Euro durchführen.

 

Den Antrag des ASV Steinach auf Überlassung des Schulsportplatzes zur Anlage eines Kunstrasenplatzes zog der ASV Steinach zurück.

 

Im Zuge des Ausbaus der Rothamer Kreuzung wird der Anwandweg zwischen Kreuzung und Bundesstraße B20 durch die Firma Strabag geteert. Damit ist die Anbindung an den Weg von Agendorf her kommend gegeben. Weiterhin ist der Bau einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer über den Steinachbach an dieser Baustelle notwendig. Der Gemeinderat erteilte der Fa. Sehlhoff GmbH den Auftrag, die Planung für den Radweg mit Brücke im Bereich zwischen Rothamer Straße und Pendlerparkplatz zu erstellen.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag auf Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes und den Beitritt zur kommunalen Verkehrsüberwachung vor. In einer Verkehrsschau wurde die Problematik in der Parkstettener Straße, Kreisstraße SR 16, besprochen. Der Landkreis sieht keine Veranlassung zum Tätigwerden. Die Verkehrssicherheit sei Aufgabe der Gemeinde. Die Polizei hat bereits eine Radarmessung durchgeführt und wird dies nochmals wiederholen. Die Gemeinde Steinach ist Teilhaber an einem Geschwindigkeitsmessgerät, welches sich mehrere Gemeinden teilen. Insgesamt neunmal pro Jahr erhält die Gemeinde Steinach dieses Messgerät. Dieses wird in nächster Zeit in der Parkstettener Straße aufgestellt. Abhängig von den Meßergebnissen berät der Gemeinderat dann nochmals die Anschaffung eines eigenen Messgerätes. Unabhängig davon werden an der Parkstettener Straße zwei Schilder „Vorsicht Schulkinder" (nichtamtliche Zeichen) angebracht. Vorerst wird der kommunalen Verkehrsüberwachung nicht beigetreten. Es werden die Ergebnisse aus den Messungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät abgewartet und entsprechend des Ergebnisses wird dann die Thematik erneut beraten.

 

Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse der Brückenuntersuchungen bekanntgegeben. Die Telekom ist im Bereich Münster, nähe Autobahn und Kreisstraße SR 8 auf der Suche nach einem Mobilfunkstandort. Der Gemeinderat hatte bereits 2005 hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die weiterhin Bestand hat. In der im Eigentum der Gemeinde Steinach stehenden Hohen-Kreuz-Kapelle wurde der im letzten Jahr, nach der Renovierung, aufgestellte Heiland auf der Rast von Fremden zerstört. Der Heiland auf der Rast war eine Schenkung an die Gemeinde Steinach. Der Künstler Walter Veit-Dirscherl ist bereit kostenlos eine neue Skulptur anzufertigen und die Übergabe in einer öffentlichen Versammlung abzuhalten, damit die Gründe dieser Gestaltung erläutert werden können.
Gemeinderat Haberl erläuterte das Nutzervolumen am BayernWLAN in der Gemeinde Steinach. Gemeinderat Mandl brachte zum Ausdruck, dass an den Radwegen, die heuer ausgebaut wurden, bereits Mängel aufgetreten sind. Bürgermeister Karl Mühlbauer verwies darauf, dass diese Straßen noch nicht abgenommen wurden und bei der Abnahme auf diese Mängel hingewiesen werde. Der Gemeinderat wurde vom Ergebnis der Feuerbeschau an der Grundschule informiert. An weiteren Objekten Dorfgasthaus Münster, Landgasthof Schmid, Landhaus Krone, Kinderhaus St. Ursula, Alte Turnhalle, Sport- und Pfarrheim, Sporthalle und Schloss Steinach, hier Wohn- und Gastronomiebetrieb, wurde ebenfalls eine Feuerbeschau durchgeführt. Für den Altbestand und neuangeschafften Spielgeräten sind Fallschutzmatten notwendig. Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffung von 200 Quadratmetern zum Preis von 9000 Euro. Informiert wurde der Gemeinderat über die Behebung des Wasserschadens in der Sporthalle. Ab der 41. Kalenderwoche wird die Sporthalle wieder zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat genehmigte die Anschaffung eines Zeiterfassungssystems für den Bauhof und der Gemeindeverwaltung. Dieses soll ab Januar 2018 zum Einsatz kommen. Die Damen der Mittagsbetreuung erhalten einen Laptop, damit die Essensbestellung, Abrechnung, Stundenplanung besser abgewickelt werden können.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 26.10.2017

7850 Euro für die Jugendförderung


Gemeinde übernimmt Kosten für Waldkindergarten

Neue Standesbeamtin


In seiner Sitzung vom 26. Oktober 2017 gewährte der Gemeinderat gemäß den Förderrichtlinien von 2007 an Sportvereine eine Jugendförderung von 25 Euro pro Jugendlichen. 7850 Euro gibt die Gemeinde Steinach für dieses Jahr an den ASV Steinach, Wilde Wespen Steinach, Tennisclub Steinach und Vorwaldschützen aus.

 

Der Gemeinderat bestellte Ursula Heller mit Wirkung vom 1. November zur Standesbeamtin.
Ursula Heller ist Angestellte mit Fachprüfung AL II und hat das Grundseminar an der Akademie für Personenstandswesen mit Erfolg abgelegt. Ebenso hat sie sich im Standesamt Steinach drei Monate eingearbeitet.

 

Der Waldkindergarten in Trägerschaft der Katholischen Pfarrei Steinach hat zum September 2017 den Betrieb aufgenommen. Damit stehen dringend benötigte Kindergartenplätze zur Verfügung. Die Baumaßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf rund 70000 Euro. Die Gemeinde hat im Haushalt 2017 einen Ansatz von 60000 Euro veranschlagt. Der Gemeinderat beschloss die Baukosten für die Errichtung des Waldkindergartens zu übernehmen. Entsprechend des Kostenanfalles werden Abschlagszahlungen an die Katholische Kirchenstiftung geleistet.

 

In Münster, Ortsteil Wiedenhof, soll ein Solarpark entstehen. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Landschaftsplanes notwendig. Gleichzeitig ist ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung. Der Gemeinderat wägte die eingegangenen Stellungnahmen ab und genehmigte und billigte den vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, den vorgelegten Entwurf der Landschaftsplanänderung sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung gemäß zu veranlassen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bei der Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Steinach Haushaltsüberschreitungen festgestellt, die nicht durch Beschluss behandelt wurden. Der Gemeinderat Steinach genehmigte die Haushaltsüberschreitungen im Jahr 2014 in Höhe von 60381 Euro für eine höhere Gewerbesteuerumlage, im Jahr 2015 in Höhe von 19459 Euro für gesetzliche Leistungen nach dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und in Höhe von 11355 Euro für höhere Klärschlammentsorgungskosten durch höheres Klärschlammaufkommen.

 

In den Monaten von April bis November fallen im Bereich der Gemeinde erhebliche Pflegearbeiten an den öffentlichen Grünflächen sowie Unterhaltungsarbeiten an den gemeindlichen Gebäuden an. Mit dem vorhandenen Personalbestand können diese Arbeiten nicht mehr bewältigt werden. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 kann die Verwaltung die Stellen für zwei Saisonarbeitskräfte im Bauhof ausschreiben. Die Zeitdauer läuft von April bis November.

 

Der Gemeinderat befasste sich mit der Weiterplanung des Baugebietes Steinach, Oberes Dorf II, Bauabschnitt 5. Im September 2018 sollen die archäologischen Untersuchungen durchgeführt werden. Im Winter 2018/2019 soll die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten erfolgen und in 2019 die Erschließung begonnen werden. Im September 2019 soll das Gebiet zur Bebauung freigegeben werden.

 

Der ASV Steinach hat die Verlängerung des der Gemeinde gehörenden Schulplatzes um zehn Meter beantragt. Damit hätte der Platz eine Länge, dass Spiele darauf regulär ausgetragen werden können. Außerdem bieten sich durch die Verlängerung auch bessere Trainingsbedingungen für die Mannschaften. Bürgermeister Karl Mühlbauer verwies auf den Gemeinderatsbeschluss von 2006, in dem dem ASV Steinach die Zustimmung zur Verlängerung erteilt wurde. Nunmehr liegt ein Antrag vor, nach dem die Gemeinde die Verlängerung erstellen sollte. In der Debatte kam zum Ausdruck, dass ohne Wissens der voraussichtlichen Kosten eine Entscheidung nicht möglich sei. Die Angelegenheit wurde vertagt bis der ASV Steinach eine Kostenschätzung mit Aussage über die Finanzierung und Eigenleistung vorlegt.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 21. November 2017

Billigung Entwurf Bebauungsplan „Ziegelofenweg II"


Letzte Sitzung für Geschäftsstellenleiter Haimerl

Bürgerversammlungen finden statt


Am Dienstag,21. November 2017 fand im Sitzungssaal des Rathauses die letzte Gemeinde-ratssitzung für den Geschäftsleitenden Beamten Franz Haimerl statt. Nach 38 Jahren in der Gemeindeverwaltung tritt Franz Haimerl ab 1.1.2018 die Freistellungsphase der Altersteilzeit an. Franz Haimerl hat nach seinen eigenen Worten an über 450 Gemeinderatssitzungen, 75 Bürgerversammlungen und an allen Baumaßnahmen und Straßensanierungsmaßnahmen in der Gemeinde Steinach mitgewirkt. Haimerl dankte dem Gemeinderat für die Unterstützung.

 

Haimerl

Geschäftsstellenleiter Franz Haimerl (Mitte) bei seiner letzen Gemeinderatssitzung und Nachfolgerin Ursula Heller und Bürgermeister Karl Mühlbauer

 

Der Gemeinderat beschloss das Amt des Datenschutzbeauftragten, das Franz Haimerl eben-falls innehatte, mit der Nachfolgerin, Ursula Heller, zu besetzten.

Der Planer, Dipl.-Ing. Gerald Eska hat für die Planung des Bebauungsplanes in Münster „Ziegelofenweg II" einen Entwurf erstellt. Er erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern den Inhalt der Planung. Gegenüber dem Entwurf sind noch folgende Änderungen einzuarbeiten. Die geänderte Planung wird zur Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit freigegeben. Das Verfahren findet im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB statt.

 

Dem Gemeinderat lag ein Antrag des Gasthauses Schmid in Wolferszell, auf Errichtung eines Hotspots nach dem Programm Bayern WLAN vor. Gemeinderat Martin Haberl und Mitarbeiter des BayernWLAN Zentrum Straubing erläuterte dem Gemeinderat die Voraussetzungen für den Betrieb eines Hotspots. Das Bayern WLAN Zentrum Straubing hat den Antrag geprüft und durch die touristische Nutzung des Betriebs kann der Hotspot gefördert werden. Der Gemeinderat zeigte sich mit der Errichtung eines Hotspots im Rahmen Programm BayernWLAN im Gasthaus Schmid in Wolferszell einverstanden. Die anfallenden nicht gedeckten Investitionskosten und die laufenden Betriebskosten hat das Gasthaus Schmid zu übernehmen.

 

Der Breitbandpate und Gemeinderat Martin Haberl informierte den Gemeinderat, dass 2018 das Förderprogramm auslaufe und im Gemeindebereich noch Gebiete vorhanden wären, die noch unterversorgt sind. Bürgermeister Karl Mühlbauer führte aus, dass die Gemeinde bereits in zwei Verfahren den Breitbandausbau durchgeführt habe. Bei den unterversorgten Gebieten handelt es sich um Weiler und Einöden. Diese werden derzeit mit LTE versorgt und könnten mit dem Höfeprogramm mit einem Kabelanschluss versorgt werden. Die Erschließung dieser Einöden dürfte jedoch kostenintensiv sein. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat den Ausbau der nicht angeschlossenen Einöden und Weilern nicht vorzunehmen, da die Ausbaukosten trotz Förderung je Anschluss relativ hoch sein werden.

 

Die Gemeinde hat für verschiedene Sonderbauten die Feuerbeschau durchgeführt, darunter wurden auch als gemeindliche Einrichtung die Alte Turnhalle, die Doppelsporthalle und die Grundschule besichtigt. Die dabei festgestellten Mängel sind teilweise bereits beseitigt; die restlichen Mängel werden 2018 beseitigt. Ursula Heller von der Gemeindeverwaltung, gab einen Überblick über die Mängel und die Mängelbeseitigung und die hierfür anfallenden Kos-ten. Bei der Feuerbeschau des Kinderhauses wurde festgestellt, dass die Feuerwehrzufahrt nicht ausreichend ist. Entlang des Warterweges wird geparkt, ein Durchkommen ist für die Feuerwehr nicht möglich. In den nächsten Tagen erfolgt eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Straubing, in dem dieses Problem erörtert wird.

Bürgermeister Karl Mühlbauer gab die Termine für die Bürgerversammlungen bekannt. In Steinach findet am Mittwoch, 6. Dezember im Gasthaus Thanner und in Münster am Mittwoch 13. Dezember im Gasthaus der Dorfgemeinschaft jeweils um 19:30 Uhr die Bürgerversammlung statt. Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat über die Absicht der ILEnord 23 einen Ausgleichsflächenpool zu schaffen. Der Gemeinderat signalisierte Interesse an diesem Projekt.Pfeil nach oben

 

Sitzung vom 14.12.2017

Verkehrsrechtliche Probleme behandelt

In seiner Sitzung vom 14. Dezember 2017 befasste sich der Gemeinderat Steinach mit der Planung des Geh- und Radweges von Steinach zur Rothamer Kreuzung. Bisher wurde der Ausbau des bisherigen Weges zum Pendlerparkplatz, die Errichtung einer Brücke über den Steinachbach und der Neubau eines Geh- und Radweges bis zur Ampelanlage angedacht. Dem Gemeinderat wurden die Kosten für das Brückenbauwerk, Gehweg und Planungskosten mitgeteilt. Seitens des Gemeinderates wurde über weitere Ausbaumöglichkeiten bezüglich des Geh-und Radwegebaus zur Rothamer Kreuzung diskutiert. Der Gemeinderat schlug vor, dass die neue Erstellung eines Geh-und Radweges linksseitig der ursprünglichen Planung in Erwägung gezogen werde sollte. Demnach würde der Geh-und Radweg ausgehend vom Wertstoffhofgelände der Gemeinde Steinach in Richtung Rothamer Straße führen. Eine Brückenkonstruktion über den Steinachbach wäre hierfür nicht erforderlich. Bürgermeister Karl Mühlbauer wird die Grundstücksfragen klären und eine Planung mit Kostenschätzung erstellen lassen.

 

Ein Anwohner der Parkstettener Straße in Münster forderte die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes sowie den Beitritt zur kommunalen Verkehrsüberwachung. Bei zwei Messungen mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden Überschreitungen von zehn beziehungsweise elf Prozent festgestellt. Die Polizei hat mit einer Laserpistole Messungen durchgeführt und die ermittelte Höchstgeschwindigkeit betrug 56 km/h. Als weitere Maßnahme hat die Gemeinde Steinach zwei Hinweisschilder mit der Aufschrift „Vorsicht Schulkinder" im Bereich Parkstettener Straße installiert. Nach Beratung beschloss der Gemeinderat der kommunalen Verkehrsüberwachung vorerst nicht beizutreten. Das im Gemeinschaftseigentum befindliche Geschwindigkeitsmessgerät wird im Kalenderjahr 2018 verstärkt im Bereich der Parkstettener Straße aufgestellt.

 

Bei einer Feuerbeschau wurde festgestellt, dass die Feuerwehrzufahrt zum Kindergarten über den Warterweg bei parkenden Fahrzeugen nicht gesichert ist. Bei einer Verkehrsschau mit der Polizei wurde nur eine verbleibende Fahrbahnbreite von 2,70 Meter - erforderlich 3,05 Meter - festgestellt. Die Anwohner werden von dieser Situation schriftlich informiert. Im Bereich der Wendeplatte wird ein Halteverbot auf der gesamten Fläche erfolgen. Kinder können mit dem Auto über den Parkplatz am Sportzentrum zum Kindergarten gebracht werden.


Bürgermeister Karl Mühlbauer informierte den Gemeinderat, dass alle Arbeiten, welche aufgrund des Wasserschadens in der Doppelsporthalle entstanden sind, abgeschlossen sind. Es sind Gesamtkosten in Höhe von 138.195 Euro entstanden. Die Kosten wurden in voller Höhe durch die Versicherungskammer Bayern erstattet.


Des Weiteren wurden dem Gemeinderat die neuen Termine für die Bürgerversammlungen im Gemeindebereich bekanntgegeben. Die Bürgerversammlung in Steinach findet am Mittwoch, den 10. Januar 2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus Thanner, Wittelsbacherstraße 1, statt. Die Bürgerversammlung im Ortsteil Münster findet am Mittwoch, den 17. Januar 2018 um 19.30 Uhr im Gasthaus der Dorfgemeinschaft Münster, Kirchplatz 1.

 

Die Prüfung des Kanalnetzes in Münster ergab, dass sich mehrere Schäden in den Zustandsklassen vier und fünf einordnen lassen, welche einer kurzfristigen Sanierung bedürfen. In der Obermayrstraße wurden vier von den sechs untersuchten Haltungen in die Zustandsklasse vier und fünf eingestuft. Von den neun untersuchten Haltungen in der Kirchrother Straße wurden drei in die Zustandsklassen vier und fünf eingestuft. Im Allgemeinen ist der bauliche Zustand des Kanals gut. Es gibt allerdings punktuelle Schäden welche mit Reparatur-und Renovierungsarbeiten behoben werden können. Der Gemeinderat beschloss, dass bei der Kanalsanierung in der Obermayrstraße und in der Kirchrother Straße in Münster die Mängel der Schadensklassen fünf bis eins behoben werden sollen.

 

Gemeinderat Tobias Kaiser erwähnte, dass er von einem Gemeindebürger hinsichtlich der noch nicht durchgeführten Bepflanzung des Erdwalls bei der Bundesautobahn A3 angesprochen wurde. Bürgermeister Karl Mühlbauer versicherte, dass die noch ausstehenden Pflanzarbeiten nach Absprache und Vorgaben der Autobahndirektion im Frühjahr/Sommer 2018 durchgeführt werden.Pfeil nach oben